LICHTRAUMPROFILSCHNITT

FORSTARBEITEN

 

Mit dem Lichtraumprofil wird einerseits der „lichte Raum“ vorgeschrieben, der auf dem Fahr- oder Gehweg von Gegenständen freizuhalten ist, so auch von überhängenden Ästen.

 

So ist in über einem Fußgängerweg ein Raum von mindestens 2,5 m freizuhalten, über einer Straße für den Autoverkehr von mindestens 4,5 m.

Lichtraumprofilschnitt bei Bäumen

 

Problematisch kann es werden, wenn Zweige oder Gehölze die Sicht auf (Warnzeichen) Verkehrszeichen verdecken.

 

Ist das Lichtraumprofil einmal nicht mehr ausreichend, dann sollte ein Lichtraumprofilschnitt durchgeführt werden, d.h. das notwendige Lichtraumprofil durch Schnitte im Grob- und Schwachastbereich wiederhergestellt werden.

 

Zur Erhaltung oder Herstellung des Lichtraumprofils können Grob- und Schwachäste eingekürzt oder abgesägt werden. Starkäste sollen nur im notwendigen Maße eingekürzt werden und dürfen nur in begründeten Einzelfällen vollständig entfernt werden.

 

Dass Starkäste im Lichtraum überhaupt geschnitten werden müssen, ist ein Zeichen dafür, dass zu spät mit dem Lichtraumprofilschnitt begonnen wurde, d.h.: frühzeitiger Erziehungsschnitt beim Jungbaum mit gleichzeitigem Lichtraumprofilschnitt!